– diese Information betrifft geförderte Projekte im Rahmen von “Erasmus+ Jugend in Aktion” und “Europäisches Solidaritätskorps” –
Offizielle aktuelle Infos & Reisewarnungen:
Für den jeweils aktuellsten Stand der Informationen und Reisewarnungen verweisen wir zunächst auf die Websites der entsprechenden Ministerien:
- Information & Reisewarnung des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (Außenministerium)
- Information vonseiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Information & Reiseempfehlungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Außerdem verweisen wir auf die von der Bundesjugendvertretung zusammengestellten Informationen und Hinweise für die Jugendarbeit und auf die Informationen des Sozialministeriums in bosnischer/kroatischer/serbischer Sprache.
Informationen von unserer Seite
Die Europäische Kommission hat die Nationalagenturen informiert, dass Kosten, die anfallen, weil Veranstaltungen aufgrund des Coronavirus (COVID-19) abgesagt oder verschoben werden bzw. wenn einzelne Teilnehmer*innen aus diesem Grund ausfallen oder ihre Reisebuchungen ändern, unter Anwendung der „Force Majeur / höhere Gewalt“-Klausel anerkannt werden können.
>> Infos der Europäischen Kommission: offizielle Information, Factsheet und Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wenn Sie Ihre geförderten Veranstaltung verschieben oder absagen wollen und diese Regelung in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte folgende Richtlinien:
- Die Nationalagentur muss schriftlich über die Verschiebung und den Wunsch, Kosten anzurechnen, informiert werden.
- Es können nur Kosten anerkannt werden, die tatsächlich angefallen sind. Für Kosten, die bei der NA geltend gemacht werden, müssen Belege vorgelegt werden. Zusätzlich ist dem Abschlussbericht diese Bestätigung beizulegen.
- Kosten, die über Reiseversicherungen rückerstattet werden können, sollten in erster Linie über diese Versicherung abgewickelt werden.
- Falls Sie sich dazu entscheiden, eine Veranstaltung zu verschieben, beachten Sie, dass die maximal zugesagte Fördersumme nicht erhöht werden kann.
- In unserem Infoblatt (Stand August 2020) haben wir alle Infos zu Projektverschiebungen, Erstattung von Kosten, technischen Schritten etc. auf einen Blick zusammengestellt.
- Fragen zum Thema ob und wie Freiwilligeneinsätze auch während Corona möglich sind, beantworten wir in einem eigenen Newsbeitrag.
- Können österreichische Freiwillige die Familienbeihilfe im Falle einer Projektunterbrechung weiterbeziehen? Zu dieser Frage haben wir eine eigene Kurzinfo veröffentlicht.
- Wir haben auch allgemeine Tipps zu Sicherheit & Gesundheit in den EU-Programmen veröffentlicht.
Gerne steht das Team der Nationalagentur für Fragen zur Verfügung.