Mit der Ratifizierung des Austrittsabkommens durch das Vereinigte Königreich (UK) und das Europäische Parlament tritt der “Brexit” mit 01. Februar 2020 in Kraft. Bis 31.Dezember 2020 gilt eine Übergangsfrist. Danach ist der Austritt vollzogen.

Im Austrittsabkommen ist die weitere Teilnahme von UK an den EU Jugendprogrammen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps für die laufende Programmperiode (2014 – 2020) bis zum Programmende vereinbart worden. Das bedeutet, dass Projektträger*innen (“Beneficiaries”) aus UK weiterhin wie gewohnt am Programm und unter den aktuellen Bestimmungen teilnehmen können. Die Teilnahme ist bis zum Abschluss aller Aktivitäten möglich, auch wenn diese nach 2020 abgeschlossen werden.

Ab 01.Jänner 2021 wird das Vereinigte Königreich als Drittstaat gelten. Es hängt damit von den Verhandlungen über die zukünftige Beziehungen zwischen den beiden Partnern ab, ob UK auch in Zukunft an den Jugendprogrammen der EU teilnehmen wird können.