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Organisationen

Antragsberechtigt in den unterschiedlichen Formaten im Europäischen Solidaritätskorps sind sämtliche gemeinnützige oder private Organisationen oder Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und Sozialunternehmen. Für die Einreichung von Projekten benötigen sie ein Qualitätssiegel als Aufnahmeorganisation oder als Unterstützende Organisation.

Jugendliche

Teilnehmende junge Menschen müssen in allen Projektformaten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Registrierung in der ESK-Datenbank ist für alle TeilnehmerInnen verpflichtend. Eine Registrierung ist ab 17 möglich.

Für junge Menschen sind keine weiteren Voraussetzungen für eine Teilnahme am Europäischen Solidaritätskorps nötig.

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Informelle Gruppen

Solidaritätsprojekte können ausserdem von sogenannten “informellen Gruppen junger Menschen” eingereicht werden. In diesem Fall muss eine Person aus der Gruppe als „legal representative“ aktiv werden. D.h. diese Person registriert sich im ECAS und erhält somit die notwendigen Befugnisse, um den Projektantrag einzureichen.