FAQ

Häufig gestellte Fragen rund ums ESK

Allgemeine Fragen zum ESK

Für alle Formate im Europäischen Solidaritätskorps:

EU Mitgliedsstaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

An ESK-Freiwilligenprojekten können zusätzlich folgende Länder teilnehmen:

Teilnehmende Nicht-EU-Länder: Island, Nordmazdonien, Türkei

EFTA-Länder: Liechtenstein, Norwegen

Nachbarländer der EU:
West Balkan: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien;
Östl. Partnerschaftsländer: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldawien, Ukraine;
Südmediterrane Länder: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Lybien, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien;
Russische Föderation

OID anlegen & verwalten

Wer zum allerersten Mal einen Förderantrag für ein Projekt im Europäischen Solidaritätskorps stellt, muss sich zuvor online registrieren und einen EU Login Account anlegen. Zudem benötigt jede Organisation, Institution oder informelle Gruppe, die einen Antrag stellen oder Partner in einem Projekt sein möchte, eine sogenannte OID (Organisation Identification). Diese OID ersetzt den bisherigen PIC – falls ihr bereits an am ESK teilgenommen habt, könnt ihr im Organisation Registration System eure OID nachschauen. Die OID muss in jedem Antrag angegeben werden!

Solltet ihr noch keine PIC oder OID besitzen – so bekommt ihr die OID:

In drei Schritten zur OID:

1. Anlegen eines EU Login Accounts auf der Anmeldeseite der Europäischen Kommission. Das geht hier

2. Mit den Zugangsdaten des EU Login Accounts die Organisation, Institution oder informelle Gruppe im Organisation Registration System registrieren. Bitte beachte dazu auch den Punkt “Wichtige Hinweise” und halte die relevanten Dokumente bereit. Zum Login für das Organisation Registration System

3. Nach der Registrierung in dem Organisation Registration System erhältst du die OID. Diesen Code gut aufbewahren, denn du brauchst ihn für jede Antragstellung und für jeden Antrag, in welchen du als Partner*in eingebunden bist. Die Organisationangaben sind nun im zentralen Registrierungsportal der Europäischen Kommission gespeichert. Diese kannst du hier auch jederzeit aktualisieren und ändern.

Wichtige Hinweise:

Aktualisierung, Aufbewahrung und Übergabe

Bitte achtet darauf, die Daten eurer OID aktuell zu halten. Die Zugangsdaten sollten sicher und auffindbar aufbewahrt werden und bei Personaländerungen stets den nachfolgenden Kolleg*innen bzw. verantwortlichen Personen in der Organisation übergeben werden.

Handelsregistereintrag

Die Maske des Teilnehmerportals sieht bei den Angaben zur Organisation drei Pflichtfelder zum Handelsregistereintrag vor. Ohne eine Angabe bei diesen Feldern lässt sich keine OID generieren. Vereine geben hier ihre ZVR-Zahl an. Da öffentliche Einrichtungen und informelle Gruppen in der Regel über keinen Handelsregistereintrag verfügen, kann im Feld „Business Registration Number“ drei Mal Null („000“), im Feld „Registration Date“ das Datum „01.01.2014“, und im Feld „Registration Authority“ drei Mal X („XXX“) eingetragen werden. Am Ende muss noch einmal die Organisationsform spezifiziert werden und das Pflichtfeld „Is your organisation a small/medium-sized enterprise (SME)“ in der Regel mit „Ja“ (auch bei informellen Gruppen) bestätigt werden. Siehe hier

Rechtliche und finanzielle Informationen

Zusätzlich müssen im Organisation Registration System noch Dokumente mit rechtlichen und finanziellen Informationen hochgeladen werden, die die Angaben deiner Organisation/Einrichtung/informelle Gruppe bestätigen. Diese am besten gleich im Anschluss an die Registrierung für deine Organisation, Institution oder informelle Gruppe in deinem Account unter „Documents“ hochladen. Die Vorlagen für diese Dokumente zum Hochladen findest du hier: Rechtsträger und Finanzangaben. Zusätzlich bitte gleich den aktuellen Auszug aus dem ZVR (Zentraler Vereinsregister), einen Pass-Scan und vier Lebensläufe der Gruppenmitglieder bei informellen Gruppen bzw. den Firmenbuchauszug bei GmbHs sowie ggf. eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Person hochladen.

Bitte darauf achten, dass diese Formulare laut den Statuten deiner Einrichtung von den zeichnungsberechtigten Personen unterzeichnet sind.

Übrigens: Alle Infos zum Thema gibt es auch in unserem Infoblatt “OID anlegen”.

Wer am ESK teilnehmen möchte benötigt seit 2019 eine sogenannte OID (Organisation Identification). Diese OID ersetzt den bisherigen PIC. Allen Organisationen mit einem PIC wurde automatisch eine OID zugeteilt und keine weiteren Schritte sind notwendig. Im Organisation Registration System könnt ihr mit eurem PIC oder dem Namen eurer Einrichtung erfahren wie eure OID lautet.  Die OID muss in jedem Antrag angegeben werden!

Unsere allgemeinen Infos zum Qualitätssiegel finden Sie auf der Qualitätssiegel-Seite.

Konkrete Angebote (Offers) an Freiwillige können nur für genehmigte Projekte in der ESK-Datenbank erstellt werden. Da die Förderung erst rechtwirksam ist, wenn die jeweiligen Förderverträge unterzeichnet sind, scheinen eingereichte Projekte erst dann in der Datenbank auf.

Bis zur Förderfrist können Änderungen vorgenommen und nachgereicht werden. Dazu einfach das Antragsformular öffnen, Änderungen vornehmen und auf den „Submit“ Button klicken. Unser Tipp: Die Anträge zeitgerecht vorbereiten und bereits vor der Einreichfrist probieren ob die Einreichung technisch vor der Förderfrist möglich ist. Bei Fehlermeldungen, die rechtzeitig und VOR der Frist kommuniziert werden, können wir unterstützen. Der endgültige Antrag kann dann vor der Frist nochmals eingereicht werden. Das aktuellste Dokument wird zur Beurteilung herangezogen.

Ja. Projekte, die im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps gefördert werden, müssen auf allen Kommunikationsmedien (Website, Social Media, Printpublikationen wie Flyer, Folder, etc.) einen Hinweis zur Finanzierung durch das EU-Programm anbringen. Die Vorgaben und das entsprechende Logo zum Download sind hier zu finden: https://ec.europa.eu/youth/solidarity-corps/resources-and-contacts_en

Fragen zu Freiwilligenprojekten

Leider werden die Einsätze, die über das ESK finanziert werden, bis auf weiteres nicht als Wehrdienstersatz-Ersatz („Zivildienstersatz“) anerkannt. Die notwendigen Gesetzesnovellierungen sind noch nicht passiert und eine zeitliche Abschätzung, ob und wann diese vorgenommen werden, kann momentan nicht gemacht werden. Wir bedauern diese Situation sehr und bemühen uns weiterhin darum, dass diese Anerkennung wieder möglich ist. Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir euch an dieser Stelle und über die beratenden Regionalstellen darüber.

Eine Teilnahme am Europäische Solidaritätsskorps ist nach aktueller Gesetzeslage tatsächlich kein Grund, den Zivildienst in Österreich zu verschieben. Falls du einen ESK-Einsatz planst, bitte umgehend die ZISA von deinem Vorgehen informieren.

Generell gilt: junge Männer, die ihren Wehr- oder Zivildienst noch nicht abgeleistet haben, müssen in jedem Fall einen längeren Auslandsaufenthalt (Freiwilligeneinsatz im ESK oder auch jede andere Form) der ZISA melden. In diesem Zeitraum erfolgt dann keine Zuweisung zum Wehr- oder Zivildienst.

Da in den Anträgen die konkreten Freiwilligen oft noch nicht ausgewählt sind und somit auch die angegebenen Unterstützungsmaßnahmen für die Freiwilligen auf einer theoretischen Ebene bleiben, verweisen wir auf die allgemeinen Bestimmungen zur Verwendung der Inklusionspauschale. Diese kann nur verwendet und anerkannt werden, wenn eine tatsächliche Benachteiligungen der Teilnehmer*innen vorliegen, die einen organisatorischen Mehraufwand rechtfertigen. Der Mehraufwand ist im Abschlussbericht narrativ nachzuweisen. Sollte dies nicht dargestellt werden oder sollte das Teilnehmer*innenprofil sich geändert haben, kann die Pauschale auch nachträglich nicht anerkannt werden.

Laut Programmhandbuch gibt es keinen definierten Zeitraum für An- und Abreisen, die Reise sollte jedoch in Relation zur Aktivität stehen. Je länger der Zeitraum zwischen Aktivität und tatsächlicher Reise ist, desto schwieriger ist es, diese Relation nachzuweisen. Daher gibt es folgende Empfehlung: der zusätzliche Aufenthalt darf insgesamt maximal so lange sein wie die Dauer der Aktivität, maximal jedoch ein Monat länger. Diese Empfehlung sprechen wir prinzipiell für alle Erasmus+ und ESK-Mobilitäten aus.

Die Antragsformulare sind derzeit nur auf Englisch verfügbar. In Österreich eingereichten Anträge können auf Deutsch und Englisch eingereicht und auch abgerechnet werden. Bitte beachtet, dass eure Projektpartner gleichberechtigt behandelt werden und möglicherweise deutsche Beschreibungen nicht verstehen bzw. es einer zusätzlichen Übersetzung bedarf.

Fragen zu COVID-19

Wir haben zu verschiedenen Themen rund um Corona Infos zusammengestellt, die wir regelmäßig updaten und auf den neuesten Stand bringen. Unter “News” bzw. dem Tag “Corona” findet ihr alle Beiträge zum Thema “ESK & Coronavirus”.

Fragen zum Brexit

Alle Updates zum Brexit können hier gesammelt eingesehen werden:

BREXIT-Updates